Satzung und Ordnungen

Satzung und Ordnungen des SV Au-Wittnau e.V.

Unsere Vereinssatzung ist das zentrale Rechtsdokument des Sportverein Au-Wittnau e.V., das alle wesentlichen Prinzipien, Normen, Regeln und Verfahren unseres Vereinslebens bestimmt. Mit der Gründung des Vereins im Jahr 1961 wurde die erste Vereinssatzung wirksam, sie wurde 2021 komplett überarbeitet und 2024 nochmals ergänzt. Die Eintragung ins Registergericht ist erfolgt.

Die aktuelle Fassung unserer Satzung (Stand 18.07.2024)  finden Sie hier zum Download

 

Hinweis zu einer geplanten Satzungsanpassung bei der Mitgliederversammlung am 17.07.2025:

Formale Satzungsanpassung zur Mitgliederversammlung 2025

Auf der Mitgliederversammlung 2024 wurde die Anpassung der Satzung im § 13 dahingehend beschlossen, dass die einzelnen Positionen des geschäftsführenden Vorstandes (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und Vorstand Finanzen) auf jeweils zwei Personen verteilt werden können. Dieser Änderung folgend, müssen auch Formulierungen in zwei weiteren Paragrafen (§ 11.8 und § 22.2) wie nachfolgend beschrieben angepasst werden:

Aktuelle Formulierung § 11.8:

8) Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes geleitet.

Neue Formulierung § 11.8:

8) Die Mitgliederversammlung wird von dem oder den 1. Vorsitzenden, bei dessen/deren Verhinderung von einem anderen Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes geleitet.

 

Aktuelle Formulierung § 22.2:

2) Sofern die Mitgliederversammlung nicht anderes beschließt, sind im Falle der Auflösung der 1. und 2. Vorsitzende als die Liquidatoren des Vereins bestellt.

Neue Formulierung § 22.2:

2) Sofern die Mitgliederversammlung nicht anderes beschließt, sind im Falle der Auflösung der/die 1. und 2. Vorsitzende(n) als die Liquidatoren des Vereins bestellt.

Über diese formale Satzungsanpassung soll am 17. Juli 2025 in der Mitgliederversammlung abgestimmt werden.

 

Vereinsordnungen

Ergänzend zur Vereinssatzung befinden sich derzeit verschiedene Vereinsordnungen in Ausarbeitung. Sie beruhen auf den Regelungen der Satzung, sind jedoch nicht Teil dieses Rechtsdokumente. Die Inhalte der Ordnungen unterliegen nicht den strengen rechtlichen Anforderungen an Satzungen, sie können daher ohne größeren Aufwand geändert und angepasst werden. Die Ordnungen sind prozessorientierte Regelwerke, die sich an die Erfahrungen der praktischen Vereinsarbeit kontinuierlich anpassen lassen. Ordnungen schaffen konkrete Leitlinien für die Alltagspraxis, insbesondere neue Vereinsmitglieder erhalten – sehr viel genauer als es alleine die Satzung leisten könnte – eine gute Übersicht und Einstiegsorientierung.

Weitere Ordnungen werden wir in Kürze an dieser Stelle veröffentlichen.